Landesrprogramme


In den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein existieren Landesprogramme, die unmittelbar an die Bildungsprämie anschließen. Hier besteht die bisherige Abgrenzung zwischen Bund und Ländern anhand der 1.000-Euro-Grenze. Die Landesprogramme fördern teurere Weiterbildungen. Deshalb dürfen die Veranstaltungsgebühren von Weiterbildungen, die in diesen Ländern durchgeführt werden, wie bisher nicht höher als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) liegen, um den Prämiengutschein abrechnen zu können.

 

Was tun, wenn die gewünschte Weiterbildung teurer ist?

Wohnt die oder der Weiterbildungsinteressierte in einem dieser vier Bundesländer, besteht eventuell ein Anspruch auf die jeweilige Landesförderung. Wenn ja, kann das Länderprogramm für die Weiterbildung genutzt werden. Informationen zu den Länderprogrammen  Alternativ kann der Prämiengutschein für eine Weiterbildung in einem der übrigen elf Bundesländer ohne 1.000-Euro-Grenze eingesetzt werden.

 

Kommt die Bildungsprämie für Sie nicht in Frage? Vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland ein passendes Förderprogramm. Ein Blick auf  die Förderbedingungen lohnt sich in jedem Fall. Mehr erfahren >