QualiScheck rheinland-pfalz


Was wird gefördert?

 

Der QualiScheck gilt für berufliche Weiterbildungen, die Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen für einen derzeitig ausgeübten Beruf vermitteln und mindestens 100 Euro kosten. Nicht förderfähig sind Weiterbildungen, die der Arbeitgeber bezahlt oder Anpassungsqualifizierungen bezogen auf den Arbeitsplatz.

 

Wer wird gefördert?

Der QualiScheck fördert abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro). Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet. Der QualiScheck ist damit eine Ergänzung zur Bildungsprämie des Bundes, die nur Erwerbstätige in Anspruch nehmen können, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Durch das Zusammenspiel der Angebote von Bund und Land ist so in Rheinland-Pfalz eine umfassende Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. 

 

Wie wird gefördert?

Mit dem QualiScheck werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet, maximal jedoch 600 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Kosten für Lehrmaterial, Fahrten zum Kursort, Unterbringung und Verpflegung sind nicht förderfähig. Der QualiScheck wird beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz beantragt.

Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen, die Anmeldung zum Kurs darf jedoch erst nach Erhalt des QualiScheck erfolgen.

 

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Weitere Informationen:
QualiScheck_Flyer.pdf
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