weiterbildung direkt sachsen anhalt


 Was wird gefördert?

Sachsen-Anhalt fördert die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Darunter fallen neben Kursen und Seminaren auch Weiterbildungsstudiengänge und Coachings. Die förderfähigen Kurskosten müssen mehr als 1.000 Euro betragen. Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und –schüler  erhalten Zuschüsse nur für den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Lehrgängen. Die Lehrgangskosten müssen hier mindestens  500 Euro betragen.

 

Wer wird gefördert?

Im Fokus stehen Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis zu 4.575 Euro sowie Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler ab 18 Jahren.  Auch Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen fallen unter das Programm.

 

Wie wird gefördert?

Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation (z.B. befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung u.a. ) bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben  als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und  Prüfungsgebühren auch Ausgaben  für Kinderbetreuung sowie bei einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern zum Kursort auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Der Zuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt.

 

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Weitere Informationen:
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