weiterbildungsbonus schleswig-holstein


Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Neben den Seminarkosten für berufliche Weiterbildungen fallen auch Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg oder für einen angestrebten Berufswechsel unter das Programm. Die Maßnahmen müssen mindestens 16 und sollen nicht mehr als 400 Zeitstunden umfassen. Infrage kommen auch Onlinekurse und Fernlehrgänge, die durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind, sowie wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen, zum Beispiel einzelne Module eines Studiengangs. Ein Vollzeitstudium wird jedoch nicht gefördert. Bei Auszubildenden muss der geplante Kurs Inhalte vermitteln, die in der Ausbildung nicht behandelt werden. Berufsbezogene Kurse im Rahmen von Bildungsurlaub können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.

 

Wer wird gefördert?

Der Weiterbildungsbonus richtet sich an Auszubildende und Erwerbstätige – inklusive Aufstocker –, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Auch Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern können den Weiterbildungsbonus nutzen.

 

Wie wird gefördert?

Der Weiterbildungsbonus übernimmt  50 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 1.500 Euro. Die übrigen 50 Prozent muss der Arbeitgeber übernehmen. Die Maßnahme darf einen Gesamtwert von 3.000 € nicht überschreiten. Zugleich darf jede Antragstellerin / jeder Antragsteller nur ein Mal während der gesamten Förderperiode eine Förderung erhalten.